Unwirksames Ehegattentestament – Umdeutung in wirksames Einzeltestament?

Ein nur von einem Ehegatten unterschriebenes, gemeinschaftliches Testament ist unwirksam. Es kann nur dann in ein wirksames Einzeltestament des unterzeichnenden Ehegatten umgedeutet werden, wenn feststeht, dass seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten soll, so das OLG München in seinem Urteil vom 23.4.2014.
(OLG München, Urteil vom 23.4.2014, 31 Wx 22/14)

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