Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.  Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern wird.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Hier gehts zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2009

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