<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Kein Wertersatz f&#252;r die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung</title>
	<atom:link href="http://www.familienrecht-muenchen.info/internetrecht/kein-wertersatz-fuer-die-nutzung-mangelhafter-ware-im-fall-der-ersatzlieferung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.familienrecht-muenchen.info/internetrecht/kein-wertersatz-fuer-die-nutzung-mangelhafter-ware-im-fall-der-ersatzlieferung/</link>
	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
	<lastBuildDate>Sat, 17 Dec 2011 07:15:19 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.familienrecht-muenchen.info/internetrecht/kein-wertersatz-fuer-die-nutzung-mangelhafter-ware-im-fall-der-ersatzlieferung/comment-page-1/#comment-66</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2008 21:07:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.familienrecht-muenchen.info/?p=527#comment-66</guid>
		<description>ein unglaubliches urteil. ich warte noch auf den volltext.
der bgh betonte noch in seinem vorlagebeschluss, dass der m&#246;gliche wortsinn als &#228;u&#223;erste grenze des zul&#228;ssigen auslegungsergebnisses nicht &#252;berschritten werden darf und somit eine verneinung des nutzungsersatzanspruches allenfalls contra legem m&#246;glich w&#228;re. nun kommt man mit einer neuen rechtsfigur &quot;richtlinienkonformer rechtsfortbildung&quot; um die ecke. im ergebnis wirft dies die bislang gehandhabte behandlung von eg richtlinien &#252;ber den haufen und f&#252;hrt auf kosten von rechtssicherheit und dem rechtsstaatlichen bestimmtheitsgrundsatz eine art horizontale direktwirkung von richtlinien ein. und das ohne not. 
ich finde es widerspr&#252;chlich, aus innerstaatlicher perspektive auf die eigene souver&#228;nit&#228;t und den subsidiarit&#228;tsgrundsatz zu pochen, sich berechtigterweise &#252;ber den eugh (mangold) aufzuregen, nur um hinterher eine rechtsfigur zu entwickeln, die die Grenzen der rechtsordnungen noch konturenloser werden l&#228;sst, als sie ohnehin schon sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ein unglaubliches urteil. ich warte noch auf den volltext.<br />
der bgh betonte noch in seinem vorlagebeschluss, dass der m&ouml;gliche wortsinn als &auml;u&szlig;erste grenze des zul&auml;ssigen auslegungsergebnisses nicht &uuml;berschritten werden darf und somit eine verneinung des nutzungsersatzanspruches allenfalls contra legem m&ouml;glich w&auml;re. nun kommt man mit einer neuen rechtsfigur &#8220;richtlinienkonformer rechtsfortbildung&#8221; um die ecke. im ergebnis wirft dies die bislang gehandhabte behandlung von eg richtlinien &uuml;ber den haufen und f&uuml;hrt auf kosten von rechtssicherheit und dem rechtsstaatlichen bestimmtheitsgrundsatz eine art horizontale direktwirkung von richtlinien ein. und das ohne not.<br />
ich finde es widerspr&uuml;chlich, aus innerstaatlicher perspektive auf die eigene souver&auml;nit&auml;t und den subsidiarit&auml;tsgrundsatz zu pochen, sich berechtigterweise &uuml;ber den eugh (mangold) aufzuregen, nur um hinterher eine rechtsfigur zu entwickeln, die die Grenzen der rechtsordnungen noch konturenloser werden l&auml;sst, als sie ohnehin schon sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

