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	<title>RECHTSANWALT Moritz Graßinger &#124; München &#187; Allgemein</title>
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	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
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		<title>Neue EU Scheidung f&#252;r internationale Paare</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 11:56:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtssicherheit f&#252;r Kinder und Eltern: Europ&#228;ische Kommission und 10 L&#228;nder preschen mit Scheidungsregelung f&#252;r gemischte Ehen vor. Eine &#214;sterreicherin und ein Engl&#228;nder heiraten in Gro&#223;britannien. Das Ehepaar lebt zwei Jahre lang mit dem gemeinsamen Sohn in &#214;sterreich. Der Ehemann verl&#228;sst seine Frau und dr&#228;ngt auf Scheidung. Sie wei&#223; allerdings nicht, nach welchem Recht sie sich ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="A__33__20_Titre_P3">Rechtssicherheit f&uuml;r Kinder und Eltern: Europ&auml;ische Kommission und 10 L&auml;nder preschen mit Scheidungsregelung f&uuml;r gemischte Ehen vor.<span id="more-1081"></span></p>
<p class="A__34__20_Chapeau_P5">Eine &Ouml;sterreicherin und ein Engl&auml;nder heiraten in Gro&szlig;britannien. Das Ehepaar lebt zwei Jahre lang mit dem gemeinsamen Sohn in &Ouml;sterreich. Der Ehemann verl&auml;sst seine Frau und dr&auml;ngt auf Scheidung. Sie wei&szlig; allerdings nicht, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen kann. Gilt &ouml;sterreichisches oder britisches Recht? Tausende Europ&auml;er befinden sich jedes Jahr in einer &auml;hnlich schwierigen Lage, weil in jedem EU-Land die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r Scheidungsangelegenheiten anders geregelt ist. Die Europ&auml;ische Kommission legt heute eine konkrete L&ouml;sung vor: eine Vorschrift, die den Ehepaaren die Entscheidung &uuml;berl&auml;sst, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Die vorgeschlagene EU-Verordnung wird Ehepaaren gemischter Staatsangeh&ouml;rigkeit, Ehepaaren, die getrennt in verschiedenen L&auml;ndern leben oder die zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben, helfen. Sie soll die Belastung der Kinder verringern und den schw&auml;cheren Partner bei Scheidungsstreitigkeiten sch&uuml;tzen. Jedes Jahr werden in der EU rund 300&nbsp;000 Mischehen geschlossen. Der heute vorgelegte Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, &Ouml;sterreich, Rum&auml;nien, Slowenien, Spanien und Ungarn) auf Anwendung des Verfahrens der verst&auml;rkten Zusammenarbeit zur&uuml;ck. Wenn die Verordnung angenommen wird, wird erstmals in der Geschichte der EU von diesem Verfahren Gebrauch gemacht.</p>
<p class="A___35__20_Normal"><span class="A__T4">&bdquo;Auf gemischte Ehepaare kommen manchmal unerwartete rechtliche Probleme zu, die die Trag&ouml;die einer Ehescheidung zu einer finanziellen und emotionalen Katastrophe machen k&ouml;nnen. Das kann den Betroffenen das Leben zur H&ouml;lle machen,&ldquo; </span><span class="A__T3">so</span><span class="A__T4"> </span><span class="A__T3">EU-Kommissarin f&uuml;r Justiz, Grund- und B&uuml;rgerrechte, Viviane Reding,</span><span class="A__T4"> &bdquo;tausende Ehepaare sind in einer schwierigen pers&ouml;nlichen Lage, weil die Rechtssysteme ihrer L&auml;nder bisher keine klaren Antworten geben. Oft sind Kinder und die schw&auml;cheren Ehepartner die Leidtragenden. Wir d&uuml;rfen die Menschen in der EU bei komplizierten internationalen Scheidungsf&auml;llen nicht alleine lassen. Sie brauchen klare Regeln und sollen wissen, welche Rechte sie haben, und daher haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.&ldquo;</span></p>
<p class="A__35__20_Normal_P6">Die derzeitige Rechtslage f&uuml;r Mischehen ist komplex:</p>
<ul class="A__WW8Num6_1">
<li>
<p class="A_Tiret_20_1_P9">20 EU-Staaten entscheiden auf der Grundlage von Bezugskriterien wie Staatsangeh&ouml;rigkeit und langfristiger Aufenthalt dar&uuml;ber, welches Landesrecht ma&szlig;gebend ist, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen wird, zu dem das Ehepaar einen Bezug hat.</p>
</li>
<li>
<p class="A_Tiret_20_1_P9">7 EU-Mitgliedstaaten (D&auml;nemark, Lettland, Irland, Zypern, Finnland, Schweden und das Vereinigte K&ouml;nigreich) wenden grunds&auml;tzlich ihr Landesrecht an.</p>
<p class="A_Tiret_20_1_P11">Diese mangelnde Homogenit&auml;t der Regelungen f&uuml;hrt zu rechtlichen Komplikationen und treibt die Kosten in die H&ouml;he. Au&szlig;erdem erschwert dies einverst&auml;ndliche und geregelte Ehescheidungen.</p>
</li>
</ul>
<p class="A__35__20_Normal_P6">Die Kommission schl&auml;gt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der dar&uuml;ber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:</p>
<ul class="A__WW8Num6_1">
<li>
<p class="A_Texte_20_1_Tiret_20_1"><span class="A__T5">Internationale Ehepaare haben bei einer Trennung ein gr&ouml;&szlig;eres Mitspracherecht. </span><span class="A__T3">Sie k&ouml;nnen entscheiden, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen, wenn einer der Ehepartner einen Bezug zu dem betreffenden Land hat. So kann ein schwedisch-litauisches Ehepaar, das in Italien lebt, beim italienischen Gericht beantragen, nach schwedischem oder litauischem Recht geschieden zu werden.</span></p>
</li>
<li>
<p class="A_Tiret_20_1_P10">In F&auml;llen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen k&ouml;nnen, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.</p>
</li>
</ul>
<p class="A___35__20_Normal"><span class="A__T3">Ehepaare sollen auch vereinbaren k&ouml;nnen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen w&uuml;rden, wenn sie eine Scheidung gar nicht beabsichtigen. Dadurch erhalten sie mehr Rechts‑ und Planungssicherheit sowie Flexibilit&auml;t und k&ouml;nnen ihrem </span><span class="A__T5">Ehepartner und ihren Kindern </span><span class="A__T3">komplizierte, langwierige und belastende Verfahren ersparen.</span></p>
<p class="A___35__20_Normal"><span class="A__T3">Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der </span><span class="A__T5">schw&auml;cheren Ehepartner </span><span class="A__T3">vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen besch&uuml;tzte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, k&ouml;nnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zur&uuml;ckgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.</span></p>
<p class="A__35__20_Normal_P6">Die neue Verordnung macht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten Schluss mit diesem &bdquo;Scheidungs-Shopping&ldquo;, indem garantiert wird, dass das Recht des Landes angewandt wird, in dem der schw&auml;chere Ehepartner in der Ehegemeinschaft lebt oder zuletzt in der Ehegemeinschaft gelebt hat.</p>
<p class="A___35__20_Normal"><span class="A__T3">Die EU-Mitgliedstaaten m&uuml;ssen jetzt beschlie&szlig;en, ob den 10 L&auml;ndern die verst&auml;rkte Zusammenarbeit in diesem Bereich gestattet werden soll. Auch muss das Europ&auml;ische Parlament zustimmen. </span><span class="A__T4">&bdquo;10 Regierungen haben die Kommission um einen L&ouml;sungsvorschlag gebeten. Dass dies durch das Verfahren der verst&auml;rkten Zusammenarbeit erfolgen soll, zeigt, dass die EU auch in schwierigen rechtlichen Fragen M&ouml;glichkeiten hat, den B&uuml;rgern zu helfen. Ich m&ouml;chte sicherstellen, dass die B&uuml;rger von ihrem Recht, &uuml;berall in Europa zu wohnen und zu arbeiten, in vollem Umfang Gebrauch machen k&ouml;nnen,&ldquo; </span><span class="A__T3">so EU-Justizkommissarin</span><span class="A__T4"> </span><span class="A__T3">Viviane Reding.</span></p>
<p class="A__35__20_Normal_P7">Hintergrund</p>
<p class="A__35__20_Normal_P6">Die Kommission legte erstmals 2006 einen Vorschlag f&uuml;r eine Scheidungsregelung f&uuml;r gemischte Ehen (die sogenannten Rom-III-Verordnung) vor, die aber nicht die erforderliche einstimmige Unterst&uuml;tzung der EU-Regierungen erhielt. Daraufhin erkl&auml;rten 10 EU-Staaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, &Ouml;sterreich, Rum&auml;nien, Slowenien, Spanien und Ungarn), dass sie eine Regelung im Rahmen der sogenannten verst&auml;rkten Zusammenarbeit w&uuml;nschten. Nach den EU-Vertr&auml;gen d&uuml;rfen neun oder mehr L&auml;nder eine Ma&szlig;nahme einf&uuml;hren, die wichtig ist, aber von einer kleinen Minderheit von Mitgliedstaaten blockiert wird. Andere EU-L&auml;nder d&uuml;rfen sich jederzeit der Ma&szlig;nahme anschlie&szlig;en.</p>
<p class="A__35__20_Normal_P8">Die heute vorgeschlagene Verordnung ber&uuml;hrt in keiner Weise die Zust&auml;ndigkeit der Mitgliedstaaten f&uuml;r die Definition des Ehebegriffs.</p>
<p class="A___35__20_Normal"><a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/100&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=EN&amp;guiLanguage=en"><span><span class="A__T5">MEMO/10/</span></span></a><a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/100&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=EN&amp;guiLanguage=en"><span><span class="A__T5">100</span></span></a></p>
<p class="A__35__20_Normal_P6">Der Verordnungsvorschlag ist abrufbar auf:</p>
<p><a href="http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm"><span><span class="A__T6">http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm</span></span></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span><span class="A__T6">Quelle: Pressetext&nbsp; http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/347&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en</span></span></p>
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