Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 09.07.2008 (XII ZR 179/05) seine Rechtsprechung geändert. Danach können Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung Ausgleichansprüche aus § 812 BGB haben.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 09.07.2008 (XII ZR 179/05) seine Rechtsprechung geändert. Danach können Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung Ausgleichansprüche aus § 812 BGB haben.