Was kostet eine Scheidung?
9. Dezember, 2008
Im Familienrecht ist es schwierig, pauschale Aussagen über die Kosten zu treffen. Es kommt hier in der Regel auf den Einzelfall an.
Im Rahmen einer Scheidung muss mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Das schreibt das Gesetz vor. Normalerweise werden beide Ehepartner anwaltlich vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aber aus, wenn nur diejenige Partei anwaltlich vertreten ist, die den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.
Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.
Seit einiger Zeit tauchen im Internet vermehrt Angebote zu sog. “Onlinescheidungen” auf. Die Anbieter werben damit, dass diese “neue” Form der Scheidung günstiger, schneller und einfacher wäre.