Berlin (DAV). Am 1. Juli 1977 kam es zu einem Paradigmenwechsel bei Scheidungen. Seitdem können Ehen geschieden werden, die „zerrüttet„ sind. Das war das Ende des „Schuldprinzips„. „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist„ heißt es heute im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit dem „Zerrüttungsprinzip“ kehrte mehr Gerechtigkeit ins Familienrecht ein, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit. Continue Reading