Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.
Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: