Was hat sich durch das BGH Urteil vom 18.03.09 für betreuende Mütter geändert? Hier gehts zum Interview
Was hat sich durch das BGH Urteil vom 18.03.09 für betreuende Mütter geändert? Hier gehts zum Interview
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen. Continue Reading
(08.01.2009 Az.16 UF 149/08) Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind – abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung – ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken.
Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern wird. Continue Reading
Der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, soweit er auf seinem alleinigen Einkommen beruht. Continue Reading
Das OLG München hat mit Beschluss vom 02.06.2008 entschieden, dass der nacheheliche Aufstockungsunterhalt bei kinderloser, siebenjähriger Ehe (Heirat 1998, Trennung 2005) auf drei Jahre ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu befristen ist.
OLG München v. 02.06.2008 – 16 UF 624/08
Inzwischen liegt zur Neuregelung des Betreuungsunterhalts eine sehr umfangreiche Entscheidung des OLG München vom 04.06.2008 (Az: 12 UF 1125/07) vor. In dem von dem OLG zu entscheidenden Verfahren, hatte eine Mutter einer 5-jährigen Tochter auf Betreuungsunterhalt geklagt. Das OLG München führt in seiner Entscheidung aus: Continue Reading
Leitsatz: Der Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 Nr. 2 BGB kann bei einer Ehedauer von etwa 4 3/4 Jahren befristet werden, auch wenn die Erkrankung nach rechtskräftiger Ehescheidung zu einem Zeitpunkt hervorgetreten ist, als der unterhaltsberechtigte Ehegatte noch ein gemeinschaftliches Kind betreut hat.
OLG Celle – Pressemitteilung vom 23.10.2008 | Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der geschiedene Ehemann gegenüber einem Kind und dessen Mutter, die wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig ist, unterhaltspflichtig wird…
Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein.