Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt

Wenn es nichts zu regeln gibt, ist die Scheidung eine reine Formsache und die Vertretung durch einen Anwalt ist ausreichend. In diesem Fall senden Sie uns Ihre Heiratsurkunde und ggf. die Geburtsurkunden der Kinder und wir können umgehend die Scheidung für Sie beantragen.

Rufen Sie uns an: 089/2366850 oder vereinbaren Sie online einen Termin mit uns.

Ob Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Aufteilung des Hausrats und Immobilienvermögen etc. zu klären sind, kann in einer Erstberatung besprochen werden. Hierfür entstehen keine gesonderten Kosten, wenn wir für Sie die Scheidung beantragen.

Gibt es offene Punkte, ist es unser Ziel eine einvernehmliche Regelung zu verhandeln, um einen gerichtlichen Streit zu vermeiden. Hierdurch können Kosten gespart und ein „Rosenkrieg“ vermieden werden. Hier bieten wir auch an, offenen Themen im Rahmen einer gemeinsamen Mediation zu besprechen und zu vereinbaren. Gerade die Kombination aus Mediation und Scheidung mit einem Anwalt hat sich in einer Vielzahl an Fällen bewährt und führte zu friedlichen und tragbaren Lösungen für beide Seiten.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann grundsätzlich geschieden werden, wenn Sie 1 Jahr von einander getrennt gelebt haben. Das sog. Trennungsjahr beginnt, sobald ein Ehegatte die räumliche Trennung herbeiführt und gleichzeitig die Beziehung als beendet erklärt. Eine Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen, wenn Sie von „Tisch und Bett“ getrennt leben.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Einkommen der Ehegatten. Das bedeutet, egal welchen Anwalt Sie in Deutschland beauftragen, es entstehen immer dieselben Kosten.

Scheidungskosten­rechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen beider Ehegatten

Weitere Angaben

Datenschutz

Ihr Ergebnis

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt
Anwaltskosten
Gerichtskosten **
Scheidungs­kosten ***

* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.

** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.

Wie läuft der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht ab?

Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner befragt, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen.  Ist die Scheidung gut vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15 Minuten.

Rufen Sie uns an: 089/2366850 oder vereinbaren Sie online einen Termin mit uns.

Scheidung
Rechtsanwalt Ehescheidung München

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