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	<title>Rechtsanwalt Moritz Graßinger &#124; München &#187; abmahnung</title>
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	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
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		<title>Unternehmen d&#252;rfen f&#252;r Abmahnung Anw&#228;lte einschalten</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 15:30:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der u.a. f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige I.&#160;Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden m&#252;ssen&#8230; &#160; Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen. Zwei Werber der Beklagten hatten versucht, eine Kundin der Kl&#228;gerin, der Deutschen Telekom AG, f&#252;r die Beklagte ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der u.a. f&uuml;r das Wettbewerbsrecht zust&auml;ndige I.&nbsp;Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden m&uuml;ssen&#8230;<span id="more-395"></span></p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify">Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen. Zwei Werber der Beklagten hatten versucht, eine Kundin der Kl&auml;gerin, der Deutschen Telekom AG, f&uuml;r die Beklagte zu gewinnen, und hatten dabei irref&uuml;hrende Behauptungen aufgestellt. Obwohl die Deutsche Telekom AG eine eigene Rechtsabteilung unterh&auml;lt, hatte sie die Beklagte durch ein Rechtsanwaltsb&uuml;ro abmahnen lassen. Da die Beklagte keine Unterlassungserkl&auml;rung abgab, erwirkte die Kl&auml;gerin eine einstweilige Verf&uuml;gung, die die Beklagte schlie&szlig;lich als endg&uuml;ltige Regelung anerkannte. Soweit die Anwaltskosten durch das Gerichtsverfahren veranlasst waren, mussten sie ohnehin von der Beklagten getragen werden. Im Streit waren deswegen nur noch die durch die <span class="highlight0">Abmahnung</span> entstandenen Anwaltskosten.</p>
<p align="justify">Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben und sich dabei auf eine Bestimmung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gest&uuml;tzt, die dem Abmahnenden einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gibt. Auch wenn der Wettbewerbsversto&szlig; klar auf der Hand gelegen sei, habe die Kl&auml;gerin die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts f&uuml;r erforderlich halten d&uuml;rfen.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen best&auml;tigt. Auszugehen sei von der tats&auml;chlichen Organisation des abmahnenden Unternehmens. Ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung sei nicht gehalten, die eigenen Juristen zur &Uuml;berpr&uuml;fung von Wettbewerbshandlungen der Mitbewerber einzusetzen und gegebenenfalls <span class="highlight0">Abmahnungen</span> auszusprechen. Die Verfolgung von Wettbewerbsverst&ouml;&szlig;en geh&ouml;re nicht zu den origin&auml;ren Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens. <strong>Deswegen sei es nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG sich f&uuml;r wettbewerbsrechtliche <span class="highlight0">Abmahnungen</span> der Anw&auml;lte bediene, mit denen es auch sonst in derartigen Angelegenheiten zusammenarbeite. </strong></p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify">Urteil vom 8.&nbsp;Mai 2008 &#8211; I&nbsp;ZR&nbsp;83/06&nbsp;- Abmahnkostenersatz OLG Frankfurt a.M.,<br />
Urteil vom 9. Februar 2006 &#8211; 6&nbsp;U&nbsp;94/05 LG Frankfurt a.M., <br />
Urteil vom 13. Mai 2005 &#8211; 3/11&nbsp;O&nbsp;158/04 Karlsruhe, den 9.&nbsp;Mai 2008</p>
<p align="justify"><strong>&nbsp;DOWNLOAD&nbsp;URTEIL als PDF</strong> <a href="http://www.familienrecht-muenchen.info/wp-content/uploads/2008/11/bgh-i-zr-83-06.pdf">bgh-i-zr-83-06</a></p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p><font size="-1"> <em>Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs</em> </p>
<p></font></p>
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		<title>Achtung &#8211; Ebay Abmahnung Gravenreuth &#8211; Virus im Anhang!</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Nov 2008 09:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Derzeit&#160; wird folgende Email tausendfach verschickt:&#8230; &#34;Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue &#220;bersicht Ihrer Verk&#228;ufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngeb&#252;hrenauflistung finden Sie im Anhang&#8230; Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit&nbsp; wird folgende Email tausendfach verschickt:&#8230;<span id="more-308"></span></p>
<blockquote>
<p>&quot;Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue &Uuml;bersicht Ihrer Verk&auml;ufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngeb&uuml;hrenauflistung finden Sie im Anhang&#8230;</p>
<p>Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.</p>
<p>Damit verstossen Sie gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html" target="_blank" title="&sect; 312c BGB: Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzvertr&auml;gen">&sect;312c Abs.1 BGB</a> sowie gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 BGB-InfoV: Informationspflichten bei Fernabsatzvertr&auml;gen">&sect;1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV</a> und f&uuml;hren unlauteren Wettbewerb nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">&sect;3</a>, &sect;4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung">&sect;8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG</a> zu.</p>
<p>Ebenso sind sie nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/9.html" target="_blank" title="&sect; 9 UWG: Schadensersatz">&sect;9 UWG</a> unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in H&ouml;he der beigef&uuml;gten Kostennote 830,00 Euro.</p>
<p>Die Wiederholungsgefahr kann nach st&auml;ndiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl&auml;rung beseitigt werden.</p>
<p>Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigef&uuml;gte Unterlassungserkl&auml;rung abzugeben. Daf&uuml;r setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 &#8211; 18:00 Uhr bei uns eingehend.</p>
<p>Sollte die Erkl&auml;rung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zus&auml;tzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erkl&auml;rung vermeiden k&ouml;nnen.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en,</p>
<p>G&uuml;nter Frhr. v. Gravenreuth<br />
		Rechtsanwalt &middot; Dipl.-Ing. (FH)</p>
<p>Marktstra&szlig;e 14<br />
		M&uuml;nchener Freiheit<br />
		80802 M&uuml;nchen&quot;</p>
</blockquote>
<p>
	<strong><br />
	</strong><span style="color: rgb(255, 0, 0);"><strong>Es handelt sich hierbei um eine gefakte Mail, einzig mit dem Zweck, den in der angeh&auml;ngten Datei enthaltenen Virus (!) &quot;Worm.Win32.Downloader&quot; zu verbreiten.</p>
<p>	Daher auf keinen Fall den beigef&uuml;gten Anhang &ouml;ffnen! Sollten Sie dies bereits getan haben, am besten einen Virenscan<br />
	durchf&uuml;hren.</strong></span></p>
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