Mit Urteil vom 05.11.2008 (XII ZR 157/06) hat der BGH entschieden, dass ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes sittenwidrig und damit nichtig ist. In der bisherigen Rechtsprechung ging es um Eheverträge, welche die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten.