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	<title>RECHTSANWALT Moritz Graßinger &#124; München &#187; Elterngeld</title>
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	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
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		<title>BSG Urteil: Berechnung des Elterngeldes nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 07:47:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Elterngeld wird grunds&#228;tzlich nach dem Einkommen aus Erwerbst&#228;tigkeit berechnet, das in den zw&#246;lf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Der Mindestzahl&#173;betrag ist 300&#160;Euro, der H&#246;chstbetrag 1.800&#160;Euro im Monat. Dar&#252;ber hinaus wird ein sogenannter Geschwisterbonus (mindestens 75&#160;Euro/Monat) gew&#228;hrt, wenn die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Elterngeld wird grunds&auml;tzlich nach dem Einkommen aus Erwerbst&auml;tigkeit  		berechnet, das in den zw&ouml;lf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes  		durchschnittlich erzielt worden ist.<span id="more-717"></span> Der Mindestzahl&shy;betrag ist  		300&nbsp;Euro, der H&ouml;chstbetrag 1.800&nbsp;Euro im Monat. Dar&uuml;ber hinaus wird ein  		sogenannter Geschwisterbonus (mindestens 75&nbsp;Euro/Monat) gew&auml;hrt, wenn  		die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch  		nicht vollendet haben, in einem Haushalt lebt. Bei der Be&shy;stimmung der  		ma&szlig;geb&shy;lichen zw&ouml;lf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bleiben  		Kalender&shy;monate unber&uuml;cksichtigt, in denen die berechtigte Person f&uuml;r  		ein &auml;lteres Kind Elterngeld oder Mutter&shy;schaftsgeld bezogen hat oder in  		denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbsein&shy;kommen  		weggefallen ist.</p>
<p>In zwei F&auml;llen hatte das Bundessozialgericht dar&uuml;ber zu entscheiden, ob  		diese Regelung ver&shy;fassungsgem&auml;&szlig; ist, soweit eine Elternzeit ohne den  		Bezug von Elterngeld f&uuml;r ein &auml;lteres Kind nicht ebenfalls  		unbe&shy;r&uuml;cksichtigt bleibt, also nicht auf das Einkommen vor dieser  		Elternzeit zur&uuml;ckgegriffen werden kann.</p>
<p>Die Kl&auml;gerin der ersten Revisionssache ist als Beamtin bei einem  		Versicherungstr&auml;ger besch&auml;ftigt. Nach der Geburt ihres ersten Sohnes am  		9.2.2004 nahm sie bis zum 8.2.2007 ohne Fortzahlung ihrer Bez&uuml;ge  		Elternzeit in Anspruch. Vom 9. bis 20.2.2007 hatte sie bezahlten  		Erholungsurlaub. Vom 21.2. bis 8.6.2007 lief die Mutterschutzfrist f&uuml;r  		den am 13.4.2007 geborenen Sohn. Nach bezahltem Urlaub und einem  		bezahlten Wandertag (9. bis 13.6.2007) beanspruchte die Kl&auml;gerin ab  		14.6.2007 erneut Elternzeit. F&uuml;r die Lebensmonate 1 bis 3 und 5 bis 12  		ihres Sohnes beantragte die Kl&auml;gerin Eltern&shy;geld, das ihr f&uuml;r den  		zweiten Lebensmonat in H&ouml;he von 19,36&nbsp;Euro, f&uuml;r den dritten Lebensmonat  		in H&ouml;he von 300&nbsp;Euro und f&uuml;r den f&uuml;nften bis zw&ouml;lften Lebensmonat in  		H&ouml;he von 308,28&nbsp;Euro gew&auml;hrt wurde.</p>
<p>Die Kl&auml;gerin der zweiten Sache war seit 2001 bei einer Autovermietung  		vollzeitbesch&auml;ftigt. Nach der Geburt ihres Sohnes am 9.7.2004 nahm sie  		bis Dezember 2006 Elternzeit in Anspruch. Am 20.11.2006 begann die  		Mutterschutzfrist f&uuml;r die am 1.1.2007 geborene Tochter. Auf Antrag der  		Kl&auml;gerin bewilligte das beklagte Land ihr Elterngeld f&uuml;r den zweiten  		Lebensmonat in H&ouml;he von 37&nbsp;Euro, f&uuml;r den dritten bis siebten Lebensmonat  		in H&ouml;he von 375&nbsp;Euro und f&uuml;r den achten bis zw&ouml;lften Lebensmonat in H&ouml;he  		von 300&nbsp;Euro.</p>
<p>Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat ohne m&uuml;ndliche Verhandlung  		durch Urteile vom 19.2.2009, die den Be&shy;teiligten jetzt zugestellt  		worden sind, die Entscheidungen des Beklagten be&shy;st&auml;tigt. Entgegen der  		An&shy;sicht der Kl&auml;gerinnen ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass  		Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Be&shy;stimmung der zw&ouml;lf  		Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes  		f&uuml;r ein weiteres Kind der Einkommensermittlung zugrunde zulegen sind,  		nicht unber&uuml;cksichtigt bleibt.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;">&nbsp;</p>
<div style="border: 1pt solid windowtext; padding: 1pt 4pt;">
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial; font-weight: 700;"> 			<font size="2">Hinweise zu<span lang="de">r Rechtslage</span>:</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 			<font size="2">&sect;&nbsp;2 Bundeselterngeld? und Elternzeitgesetz (BEEG)</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 			<font size="2">(1) Elterngeld wird in H&ouml;he von 67&nbsp;% des in den zw&ouml;lf  			Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten  			monatlichen Einkommens aus Erwerbst&auml;tigkeit bis zu einem  			H&ouml;chstbetrag von 1.800&nbsp;Euro monatlich f&uuml;r volle Monate gezahlt, in  			denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbst&auml;tigkeit  			erzielt. &hellip;</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 			<font size="2">(4) Lebt die berechtigte Person mit zwei Kindern, die  			das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder  			mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  			in einem Haushalt, so wird das nach den Abs&auml;tzen 1 bis 3 und 5  			zustehende Elterngeld um 10&nbsp;%, mindestens um 75&nbsp;Euro, erh&ouml;ht. &hellip;</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 			<font size="2">(5) Elterngeld wird mindestens in H&ouml;he von 300&nbsp;Euro  			gezahlt. &hellip;</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 			<font size="2">(7) &hellip;&nbsp;Kalendermonate, in denen die berechtigte Person  			vor der Geburt des Kindes ohne Ber&uuml;ck&shy;sichtigung einer Verl&auml;ngerung  			des Auszahlungszeitraums nach &sect;&nbsp;6 Satz&nbsp;2 Elterngeld f&uuml;r ein &auml;lteres  			Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zw&ouml;lf f&uuml;r die  			Einkommensermittlung vor der Ge&shy;burt des Kindes zugrunde zu legenden  			Kalendermonate unber&uuml;cksichtigt. Das gleiche gilt f&uuml;r  			Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld  			nach der Reichsversicherungs&shy;ordnung oder dem Gesetz &uuml;ber die  			Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen w&auml;hrend  			der Schwangerschaft wegen einer ma&szlig;geblich auf die Schwangerschaft  			zur&uuml;ckzuf&uuml;hrenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbst&auml;tigkeit ganz  			oder teilweise weggefallen ist. <br />
&nbsp;</font></span></p>
</div>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 		<font size="2">&nbsp;</font></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 110%;"><span style="font-family: Arial;"> 		<font size="2">Az.:&nbsp; B 1<span lang="de">0 EG 1/08 R</span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </font></span> 		<span lang="de"><font size="2"><span style="font-family: Arial;">N.&nbsp;  		./.&nbsp; Land Berlin<br />
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 10 EG 2/08 R" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">B 10 EG 2/08 R</a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;  		H.&nbsp; ./.&nbsp; Land Berlin</span></font></span></p>
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