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	<title>RECHTSANWALT Moritz Graßinger &#124; München &#187; faq</title>
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	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
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		<title>Die h&#228;ufigsten Fragen zur Scheidung: FAQ</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 21:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[termin]]></category>

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		<description><![CDATA[H&#228;ufig gestellte Fragen zur Scheidung kurz beantwortet: Das Scheidungs FAQ. Wann kann eine Ehe geschieden werden? Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt muss nachweisen, ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>H&auml;ufig gestellte Fragen zur Scheidung kurz beantwortet: <strong>Das Scheidungs FAQ.</strong></p>
<p><span id="more-36"></span></p>
<h3>Wann kann eine Ehe geschieden werden?</h3>
<p>Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie <strong>gescheitert </strong>ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt muss <strong>nachweisen</strong>, dass die Ehe gescheitert ist. Es gilt jedoch die Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Partner seit <strong>einem Jahr</strong> von einander getrennt leben. Getrennt leben Partner voneinander, wenn der Trennungswille nach au&szlig;en hin sichtbar wurde, meist durch die <strong>r&auml;umliche Trennung</strong> voneinander. Nach Ablauf einer <strong>3 j&auml;hrigen Trennungsfrist</strong>, wird die Ehe grunds&auml;tzlich geschieden. Ausnahmen gibt es hier nur in seltenen F&auml;llen, z.B. wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse des gemeinsamen minderj&auml;hrigen Kindes liegt.</p>
<h3>Kann eine Ehe auch vor Ablauf 1 Jahres geschieden werden?</h3>
<p>In F&auml;llen, in denen eine Fortsetzung der Ehe<strong> v&ouml;llig unzumutbar ist</strong>, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es m&uuml;ssen schon besonders schwerwiegende Gr&uuml;nde vorliegen, wie z.b der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen.</p>
<h3>Macht es Sinn sich vor dem Scheidungstermin &uuml;ber die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang etc zu einigen?</h3>
<p>Ja. Das Verfahren vereinfacht sich erheblich. Im g&uuml;nstigsten Fall f&uuml;hren die Ehepartner eine <strong>Scheidungsmediation </strong>bei einem geeigneten Mediator durch. Am Ende steht eine <strong>Vereinbarung &uuml;ber die Scheidungsfolgen</strong>, welche nach Ausarbeitung durch einen Anwalt sp&auml;ter bei Gericht protokolliert oder auch schon vorher durch einen Notar beurkundet werden kann. Die Scheidung kann dann im Gerichtstermin sofort ausgesprochen werden. Die &Uuml;bersendung des Scheidungsurteils dauert anschlie&szlig;end 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Gericht).</p>
<h3>Wie l&auml;uft der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht ab?</h3>
<p>Die Ehepartner m&uuml;ssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer <strong>Identit&auml;t </strong>&uuml;berzeugen kann. Anschlie&szlig;end werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschlie&szlig;end <strong>Fragen zur elterlichen Sorge</strong> gekl&auml;rt. Ist die Scheidung gut <strong>durch Anw&auml;lte vorbereitet</strong>, dauert der gesamte Termin nicht l&auml;nger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich l&auml;nger dauern.</p>
<h3>Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?</h3>
<p>Sie m&uuml;ssen unterscheiden: In einem Scheidungsverfahren m&uuml;ssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Antr&auml;ge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, k&ouml;nnen Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Antr&auml;ge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. In allen Verfahren au&szlig;erhalb des Scheidungsverbundverfahrens k&ouml;nnen Sie sich mit Ausnahme eines isolierten Unterhalts- oder Zugewinnausgleichverfahrens&nbsp; selbst vertreten.</p>
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