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	<title>RECHTSANWALT Moritz Graßinger &#124; München &#187; münchner modell</title>
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	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
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		<title>Das M&#252;nchner Modell</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 13:35:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[münchner modell]]></category>
		<category><![CDATA[umgang]]></category>

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		<description><![CDATA[Um zugunsten der Kinder ein schnelles Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen L&#246;sung zu erm&#246;glichen, haben das Familiengericht M&#252;nchen, die Anwaltschaft, das Jugendamt und die Sozialb&#252;rgerh&#228;user, die Beratungsstellen, Sachverst&#228;ndige und Verfahrenspfleger ein Modell entwickelt, dessen Ziel die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist &#8211; das M&#252;nchener Modell. &#160; Den Kindern ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um zugunsten der Kinder ein schnelles Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen L&ouml;sung zu erm&ouml;glichen, haben das Familiengericht M&uuml;nchen, die Anwaltschaft, das Jugendamt und die Sozialb&uuml;rgerh&auml;user, die Beratungsstellen, Sachverst&auml;ndige und Verfahrenspfleger ein Modell entwickelt, dessen Ziel die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist &#8211; das M&uuml;nchener Modell.<span id="more-33"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Den Kindern zuliebe ein beschleunigtes Verfahren bei Sorge &#8211; und Umgangsstreitigkeiten</strong>.</p>
<p>Fast jede dritte Ehe scheitert und getrennt wird sich nicht immer einvernehmlich. Sind Kinder vorhanden, werden viele der Konflikte auf deren R&uuml;cken ausgetragen. Die Frage, wer die Kinder bekommt und wie oft man sie sehen kann wird zum Druckmittel und als Gelegenheit zur Rache in den Auseinandersetzungen. W&auml;hrend bislang ein Termin in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren oftmals erst nach sechs Monaten stattfinden konnte, soll nunmehr auf Grund des neuen einvernehmlichen und unb&uuml;rokratischen Verfahrens nach Eingang des Antrags des Anwalts innerhalb von vier Wochen der erste Termin bei Gericht durchgef&uuml;hrt werden. Dabei wird in dem Antrag bewusst auf Stimmungsmache verzichtet, der Sachverhalt und der Antrag werden nur kurz dargestellt.</p>
<p>Der zust&auml;ndige Jugendamtsmitarbeiter nimmt, soweit noch nicht geschehen, Kontakt zu der Familie auf, f&uuml;hrt mit ihnen Gespr&auml;che und vermittelt, soweit m&ouml;glich und erforderlich, bereits einen ersten Termin in der &ouml;rtlichen Beratungsstelle. Im Termin vor Gericht wird dann m&uuml;ndlich dar&uuml;ber berichtet, zu welchen Ergebnissen die Elterngespr&auml;che f&uuml;hrten und wie die Situation eingesch&auml;tzt wird. Absolutes Ziel ist es, bereits im ersten Gerichtstermin eine Regelung zwischen den Parteien zu finden. Gelingt dies nicht, erhalten die Eltern die Auflage, sich zur Beratung zu begeben. Gelingt es in der Beratung eine L&ouml;sung zu finden, ist das Verfahren beendet. Ansonsten wird das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote>
<p>&bdquo;Wir sind jetzt in der Probephase, aber einzelne, bereits durchgef&uuml;hrte Verfahren haben gezeigt, dass es funktionieren kann&ldquo;,</p>
</blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>so Gerhard Zierl, Pr&auml;sident des AG M&uuml;nchen.</p>
<blockquote>
<p>&bdquo;Wichtig ist allerdings, dass die Beratungsstellen personell so ausgestattet werden, dass sie zeitnah reagieren k&ouml;nnen. Wir m&uuml;ssen die Eltern sofort nach dem Termin dorthin schicken k&ouml;nnen. Denn die Kindern brauchen ein schnelles Ende der Streitigkeiten, um die bislang oftmals lang andauernden Kontaktabbr&uuml;che zu vermeiden.&ldquo;</p>
</blockquote>
<p>Das M&uuml;nchner Modell ist ein im Vorgriff auf die geplante FGG-Reform beschleunigtes Verfahren in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten (vergleichbar der Cochemer Praxis oder dem Ebersberger Modell).  Ziel ist, die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung f&uuml;r ihre Kinder zu st&auml;rken. Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit des Familiengerichts, der Rechtsanw&auml;lte, Jugendamtsmitarbeiter, Beratungsstellen, Sachverst&auml;ndigen und Verfahrenspfleger, die den Eltern gemeinsam helfen, einvernehmliche kindeswohlgerechte L&ouml;sungen zu finden. Wo dies nicht gelingt, werden die Eltern im Anschluss an die m&uuml;ndliche Verhandlung in einer gemeinsamen Beratung hierbei unterst&uuml;tzt. Gerichtliche Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen sollen k&uuml;nftig die Ausnahme sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das M&uuml;nchner Modell beim <a href="http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchener_Modell.htm">M&uuml;nchner Anwaltsverein </a></p>
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