<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>RECHTSANWALT Moritz Graßinger &#124; München &#187; schwiegereltern</title>
	<atom:link href="http://www.familienrecht-muenchen.info/tag/schwiegereltern/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.familienrecht-muenchen.info</link>
	<description>Familienrecht &#124; Erbrecht &#124; Scheidung &#124; Ehevertrag &#124; Unterhalt</description>
	<lastBuildDate>Tue, 22 Nov 2011 14:35:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>BGH Urteil: Schwiegereltern k&#246;nnen bei Scheidung leichter Geld zur&#252;ckfordern (XII ZR 189/06)</title>
		<link>http://www.familienrecht-muenchen.info/familienrecht/scheidung/schwiegereltern-koennen-bei-scheidung-leichter-geld-zurueckfordern/</link>
		<comments>http://www.familienrecht-muenchen.info/familienrecht/scheidung/schwiegereltern-koennen-bei-scheidung-leichter-geld-zurueckfordern/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:13:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[schwiegereltern]]></category>
		<category><![CDATA[XII ZR 189/06]]></category>
		<category><![CDATA[zugewinn]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.familienrecht-muenchen.info/?p=1041</guid>
		<description><![CDATA[Der u. a. f&#252;r Familiensachen zust&#228;ndige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte &#252;ber eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zur&#252;ckverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine R&#252;ckforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen m&#246;glich. Die Tochter der ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der u. a. f&uuml;r Familiensachen zust&auml;ndige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte &uuml;ber eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zur&uuml;ckverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine R&uuml;ckforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen m&ouml;glich. <span id="more-1041"></span></p>
<p>Die Tochter der Kl&auml;ger und der Beklagte lebten seit 1990 in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Im Februar 1996, als sie ihre Eheschlie&szlig;ung bereits in Aussicht genommen hatten, ersteigerte der Beklagte eine Eigentumswohnung. Im April 1996 &uuml;berwiesen die Kl&auml;ger auf das Konto des Beklagten 58.000 DM. Im Mai 1996 &uuml;berwies der Beklagte von seinem Konto an die Gerichtskasse rund 49.000 DM auf den Gebotspreis.</p>
<p>Ab Herbst 1996 lebten der Beklagte und die Tochter der Kl&auml;ger mit ihrem gemeinsamen, 1994 geborenen Kind in dieser Wohnung. Im Juni 1997 schlossen sie die Ehe, aus der 1999 ein zweites Kind hervorging. 2002 trennten sich die Eheleute. Im Scheidungsverfahren schlossen sie im Jahre 2004 den Zugewinnausgleich aus. Inzwischen ist die Ehe rechtskr&auml;ftig geschieden. Die Wohnung steht bis heute im Alleineigentum des Beklagten.</p>
<p>Die Kl&auml;ger verlangen nunmehr von dem Beklagten insbesondere die R&uuml;ckzahlung der &uuml;berwiesenen 58.000 DM. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kl&auml;ger hatte keinen Erfolg. Zur Begr&uuml;ndung der Klagabweisung st&uuml;tzte sich das Berufungsgericht auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats.</p>
<p>Die Revision der Kl&auml;ger hatte Erfolg und f&uuml;hrte zur Aufhebung des Berfungsurteils und zur Zur&uuml;ckverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht.</p>
<p>Wenn Schwiegereltern dem Ehepartner ihres leiblichen Kindes mit R&uuml;cksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Beg&uuml;nstigung des ehelichen Zusammenlebens Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde zuwandten, kam nach bisheriger Senatsrechtsprechung zwischen den Beteiligten regelm&auml;&szlig;ig ein Rechtsverh&auml;ltnis eigener Art zustande, das mit den (ehebezogenen) &#8220;unbenannten Zuwendungen&#8221; unter Ehegatten vergleichbar war. Ihre Zuwendungen konnten die Schwiegereltern grunds&auml;tzlich nicht zur&uuml;ckfordern, wenn die Ehegatten im gesetzlichen G&uuml;terstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten.</p>
<p>An dieser Rechtsprechung h&auml;lt der Senat nicht mehr fest. Vielmehr sind derartige schwiegerelterliche Leistungen als Schenkung zu qualifizieren. Sie erf&uuml;llen s&auml;mtliche Tatbestandsmerkmale einer Schenkung: &Uuml;bertragen Schwiegereltern einen Verm&ouml;gensgegenstand auf das Schwiegerkind, geschieht dies regelm&auml;&szlig;ig in dem Bewusstsein, k&uuml;nftig an dem Gegenstand nicht mehr selbst zu partizipieren.</p>
<p>Auf schwiegerelterliche ehebezogene Schenkungen bleiben die Grunds&auml;tze des Wegfalls der Gesch&auml;ftsgrundlage anwendbar: Die Gesch&auml;ftsgrundlage solcher Schenkungen ist regelm&auml;&szlig;ig, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen Kind und Schwiegerkind fortbesteht und das eigene Kind somit in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Mit dem Scheitern der Ehe entf&auml;llt diese Gesch&auml;ftsgrundlage. Dadurch wird im Wege der richterlichen Vertragsanpassung die M&ouml;glichkeit einer zumindest partiellen R&uuml;ckabwicklung er&ouml;ffnet.</p>
<p>Dies gilt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung auch dann, wenn die Ehegatten im gesetzlichen G&uuml;terstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Die R&uuml;ckabwicklung der Schenkung hat grunds&auml;tzlich unabh&auml;ngig von g&uuml;terrechtlichen Erw&auml;gungen zu erfolgen.</p>
<p>Als Konsequenz der ge&auml;nderten Senatsrechtsprechung ist damit zu rechnen, dass Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind Verm&ouml;genswerte zugewandt haben, k&uuml;nftig h&auml;ufiger als bisher mit Erfolg eine R&uuml;ckabwicklung dieser Zuwendung begehren.</p>
<p>Ist das eigene Kind allerdings einen l&auml;ngeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen (zum Beispiel durch das Leben in einer geschenkten Wohnung), kommt regelm&auml;&szlig;ig nur eine teilweise R&uuml;ckzahlung in Betracht. Wenn die Eltern dies vermeiden und den gesamten geschenkten Wert nur dem eigenen Kind zugute kommen lassen wollen, m&uuml;ssen sie ihr Kind direkt beschenken.</p>
<p>Urteil vom 3. Februar 2010 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XII ZR 189/06" target="_blank" title="BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06: Familienrecht - Zuwendung der Schwiegereltern ist Schenkung">XII ZR 189/06</a></p>
<p>LG Berlin – 22 O 234/05 – Urteil vom 4. November 2005</p>
<p>KG Berlin – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22 U 195/05" target="_blank" title="KG, 25.10.2006 - 22 U 195/05">22 U 195/05</a> – Urteil vom 25. Oktober 2006</p>
<p>Karlsruhe, den 4. Februar 2010</p>
<p><em><span>Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs </span></em></p>
<p><em><span> </span></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.familienrecht-muenchen.info/familienrecht/scheidung/schwiegereltern-koennen-bei-scheidung-leichter-geld-zurueckfordern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

