Erstberatung

  • Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet.
  • Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
  • Wir übergeben Ihnen eine erste schriftliche Unterhaltsberechnung.
  • Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

  • Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert. (Lesen Sie hier: WAS KOSTET EINE SCHEIDUNG?)
  • Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in Sorgerechtsfällen üblich.

Prozeßkostenhilfe

Auf Wunsch übernehmen wir das Antragsverfahren.

Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für eine familienrechtliche Beratung werden oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung.