Warum brauchen wir einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag gibt den Ehegatten mehr Sicherheit. Zunächst sind die Wolken rosarot und man schwebt im siebten Himmel. An einen Ehevertrag denkt man zunächst nicht, da er doch den Ruf hat, eine Art „Scheidungsvorsorge“ zu sein. Der Ehevertrag ist aber nicht nur als Scheidungsvorsorge von Bedeutung, sondern in ihm lassen sich auch andere Dinge wie z. B. der Güterstand regeln, Vorsorge treffen für den Fall, dass ein Ehegatte auf Grund einer schweren Erkrankung nicht mehr alleine entscheiden kann etc. Sinnvoller Weise verbindet man einen Ehevertrag auch mit erbrechtlichen Regelungen. Außerdem ist es leider so, dass in Deutschland jede dritte Ehe scheitert. Mit einem Ehevertrag können in diesem Fall viele spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Was kann man alles in einem Ehevertrag regeln?

In einem Ehevertrag kann vieles geregelt werden, aber nicht alles ist sinnvoll. So sollte man nicht festlegen, wer bügelt oder ähnliches. Sinnvoll kann aber z.B. sein, den Güterstand  zu regeln. Ohne Ehevertrag gilt nämlich immer der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass beim Ende einer Ehe das gesamte während der Ehe hinzu erworbene Geld und Gut halbe halbe geteilt werden muss. Bei Gütertrennung behält am Ende der Ehe jeder das, was ihm gehört und er muss das während der Ehe Erarbeitete nicht mit dem Partner teilen. Ebenso können in einem Ehevertrag z.B. spätere Unterhaltsansprüche bereits vorweg vertraglich geregelt werden. In einem Ehevertrag kann man auch Vorsorge für schwere Erkrankungen treffen und z.B. festlegen, wer in diesem Fall über die Konten verfügt etc. Ihr Anwalt wird mit Ihnen besprechen, welche Regelungen in Ihrem Fall Sinn machen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Im Rahmen einer umfassenden Erstberatung können Sie sich ein erstes Bild machen und dann entscheiden, ob Sie einen Ehevertrag benötigen. Hierfür fallen maximal Kosten in Höhe von € 190 zzgl. Mehrwertsteuer an.

Entscheiden Sie sich für einen Ehevertrag, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag über die Gesamtkosten der Erstellung und Beratung. So behalten Sie immer die Kontrolle über die Kosten. Die Kosten der Erstberatung fallen dann nicht gesondert an.

Wie schließen wir einen Ehevertrag?

Wenn Sie sich nach der Erstberatung für einen Ehevertrag entscheiden, entwerfen wir Ihnen Ehevertrag, welcher sich ganz an Ihrer persönlichen Situation orientiert. Anschließend führen wir, wenn erforerlich, eine weitere Besprechung durch, in der wir die Punkte des Vertrages noch einmal im Einzelnen mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls nach Ihren Wünschen ändern. Zu seiner Wirksamkeit muss der Ehevertrag schlussendlich bei einem Notar beurkundet werden.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 089/2366850

Ehevertrag
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