Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit der/dem Verflossenen aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts.
ANWÄLTE FÜR FAMILIENRECHT | MÜNCHEN
Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit der/dem Verflossenen aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts.