Das OLG München hat mit Beschluss vom 02.06.2008 entschieden, dass der nacheheliche Aufstockungsunterhalt bei kinderloser, siebenjähriger Ehe (Heirat 1998, Trennung 2005) auf drei Jahre ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu befristen ist.
OLG München v. 02.06.2008 – 16 UF 624/08
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Finde ich ich nicht gut, ich als alleinerziehende Mutter, die geschieden ist. Darf so etwas jetzt ausbaden. Der Mann, in meinem Fall der Ehebrecher, wird geschützt und die Frau hat drunter zu leiden. Würde mich nicht wundern, wenn im OLG München 80% Männer arbeiten.