Mit dem Beschluss des Bundesrates ist gewährleistet, dass das Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten kann. Ab diesem Zeitpunkt wird die EG-Unterhaltsverordnung angewandt. Die Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Bürgerinnen und Bürger gewinnen aus dem europäischen Raum des Rechts konkrete Vorteile für sich: So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig können deutsche Unterhaltstitel also in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. 

Zum Hintergrund: 
Konnte bisher ein Unterhaltstitel in einem ausländischen Staat erst dann vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist, so schafft die Unterhaltsverordnung dieses Zulassungsverfahren  grundsätzlich ab.

Die Unterhaltsverordnung sieht außerdem eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden vor, um die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern. Hierzu richten alle  Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. Die Unterhaltsberechtigten brauchen sich also nicht selbst an ausländische Stellen zu wenden, deren Sprache sie oftmals schon nicht verstehen, wenn sie Hilfe benötigen. Sie können sich stattdessen an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden. Die zentrale Behörde eines Mitgliedstaates wird zum Beispiel dann helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen. Zentrale Behörde für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz in Bonn. 

Erfahrungsgemäß halten insbesondere die damit verbundenen Kosten Unterhaltsgläubiger von der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland ab. Die Unterhaltsverordnung baut daher finanzielle Hürden ab, um eine effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen. So ist zum Beispiel die Unterstützung durch die zentrale Behörde kostenlos. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Quelle: Pressmitteilung BMJ

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