Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Die zum 1. Januar 2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar: Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruhtweiterlesen ⟶

OLG Frankfurt zum Unterhaltsanspruch während des freiwilligen sozialen Jahres

Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2015

Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind.weiterlesen ⟶

OLG Hamm: Vater muss Unterhalt zahlen, auch wenn er tatsächlich nicht der Vater ist

Wer seine – durch eine bestehende Ehe – gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Das hat der 2. Senat für Familiensachen am 19.11.2013 im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidungweiterlesen ⟶

Neue EG-Unterhaltsverordnung: Europaweit einfacher zum Unterhalt

Mit dem Beschluss des Bundesrates ist gewährleistet, dass das Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten kann. Ab diesem Zeitpunkt wird die EG-Unterhaltsverordnung angewandt. Die Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Nullrunde für Scheidungskinder – Mehr Geld für Unterhaltszahler

Zum 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Regelsätze bleiben gleich, nachdem die Sätze vor einem Jahr um rund 13 % angehoben wurden. Das Existenzminimum (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen um € 50 erhöht. Im Ergebnis bleiben damit i.d.R. den Vätern als Unterhaltszahler mehr Geld in der Tasche.