Die zum 1. Januar 2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar: Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruhtweiterlesen ⟶
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2016
Zum 1. Januar 2016 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle: Duesseldorfer-Tabelle-1-Januar-2016
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015
Zum 01. August 2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Hier erhalten Sie die aktuelle Düesseldorfer Tabelle 2015 zum download: Duesseldorfer-Tabelle-01-08-2015.pdf
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Nullrunde für Scheidungskinder – Mehr Geld für Unterhaltszahler
Zum 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Regelsätze bleiben gleich, nachdem die Sätze vor einem Jahr um rund 13 % angehoben wurden. Das Existenzminimum (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen um € 50 erhöht. Im Ergebnis bleiben damit i.d.R. den Vätern als Unterhaltszahler mehr Geld in der Tasche.
Düsseldorfer Tabelle 2010 veröffentlicht
Hier können sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.10 als PDF downloaden:
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt steigt um bis zu 13%
Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.