Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Die zum 1. Januar 2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar: Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruhtweiterlesen ⟶

Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Nullrunde für Scheidungskinder – Mehr Geld für Unterhaltszahler

Zum 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Regelsätze bleiben gleich, nachdem die Sätze vor einem Jahr um rund 13 % angehoben wurden. Das Existenzminimum (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen um € 50 erhöht. Im Ergebnis bleiben damit i.d.R. den Vätern als Unterhaltszahler mehr Geld in der Tasche. 

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt steigt um bis zu 13%

Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.  Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.