Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden.
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Neue Düsseldorfer Tabelle für 2013 veröffentlicht
Die für den Kindesunterhalt relevante Düsseldorfer Tabelle für 2013 wurde nun veröffentlicht. Entgegen den Erwartungen gibt es keine Erhöhung der Unterhaltsbeträge. Nur die Selbstbehalte wurden wie folgt erhöht: Kinder bis 21 in allgemeiner Schulausbildung im Haushalt eines Elternteils, Pflichtiger erwerbstätig: 1.000 € statt 950 € wie vor, Pflichtiger nicht erwerbstätig 800 € statt 770 € volljährige Kinderweiterlesen ⟶
BVerfG aktuell: fiktive Einkünfte bei der Bemessung des Kindesunterhalts, 1 BvR 2867/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Nullrunde für Scheidungskinder – Mehr Geld für Unterhaltszahler
Zum 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Regelsätze bleiben gleich, nachdem die Sätze vor einem Jahr um rund 13 % angehoben wurden. Das Existenzminimum (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen um € 50 erhöht. Im Ergebnis bleiben damit i.d.R. den Vätern als Unterhaltszahler mehr Geld in der Tasche.
Neues Unterhaltsrecht 2008: OLG München vom 04.06.2008 wg. Betreuungsunterhalt
Inzwischen liegt zur Neuregelung des Betreuungsunterhalts eine sehr umfangreiche Entscheidung des OLG München vom 04.06.2008 (Az: 12 UF 1125/07) vor. In dem von dem OLG zu entscheidenden Verfahren, hatte eine Mutter einer 5-jährigen Tochter auf Betreuungsunterhalt geklagt. Das OLG München führt in seiner Entscheidung aus: