Inzwischen liegt zur Neuregelung des Betreuungsunterhalts eine sehr umfangreiche Entscheidung des OLG München vom 04.06.2008 (Az: 12 UF 1125/07) vor. In dem von dem OLG zu entscheidenden Verfahren, hatte eine Mutter einer 5-jährigen Tochter auf Betreuungsunterhalt geklagt. Das OLG München führt in seiner Entscheidung aus: