Die zum 1. Januar 2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar: Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruhtweiterlesen ⟶