Rechtsanwalt Moritz Graßinger und Rechtsanwältin Friederike Kager werden am 13. + 14. November 2010 auf der Hochzeitsmesse „TrauDich“ in München zum Thema Ehevertrag Vorträge halten. Hier erhalten Sie weitere Informationen: www.traudich.de
Kategorie: Ehevertrag
Ehegatten können Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag regeln. Hierzu ist eine notarielle Beurkundung nötig.
Haben die Eheleute Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart, sollte der Ehevertrag, der oft auch weitere Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und zum Versorgungsausgleich enthält, durch einen Anwalt/eine Anwältin in jedem Falle überprüft werden. Seit 2004 sind Eheverträge nicht mehr in jedem Falle uneingeschränkt wirksam. Sie können auch anlässlich der Ehescheidung durch das Gericht noch überprüft und aufgehoben oder geändert werden
BGH Urteil vom 05.11.2008: Benachteiligung des Ehemannes durch Ehevertrag
Mit Urteil vom 05.11.2008 (XII ZR 157/06) hat der BGH entschieden, dass ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes sittenwidrig und damit nichtig ist. In der bisherigen Rechtsprechung ging es um Eheverträge, welche die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten.
BGH Urteil: Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag
BGH Urteil vom 9.7.2008 XII ZR 6/07
BGH Urteil zum Verzicht auf Zugewinnausgleich im Ehevertrag
BGH Urteil vom 17.10.2007 XII ZR 96/05: