BVerwG: Kind kann durch Vaterschaftsanfechtung Staatsangehörigkeit verlieren

Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 19.04.2018 (BVerwG 1 C 1.17) entschieden: 1. Wird auf die Vaterschaftsanfechtungsklage eines deutschen „Scheinvaters“ festgestellt, dass dieser nicht der Vater des Kindes ist, verliert das Kind regelmäßig rückwirkend die durch Abstammung von ihm vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit.