Im Rahmen einer Scheidung muss mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Das schreibt das Gesetz vor. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aber aus, wenn nur diejenige Partei anwaltlich vertreten ist, die den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.
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FG Düsseldorf: Kosten für Scheidung steuerlich absetzbar
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2014 (3 K 2493/12 E) entschieden, dass Scheidungskosten als zwangsläufig gelten und deshalb als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden können. Der 3. Senat stellt sich damit explizit gegen den 13. Senats des FG Düsseldorf, welcher mit Urteil vom 11.2.2014 (Az.: 13 Kweiterlesen ⟶