Urteil: Gemeinsame elterliche Sorge auch gegen Wille des Kindes

Leitsatz: Die elterliche Sorge kann gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein, wenn eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Übrigen gegeben ist. Sachverhalt: Die Beteiligten sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines 13jährigen Kindes. Die Mutter begehrt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge. Zwischen dem Kind und dem Antragsgegnerweiterlesen ⟶

BGH Urteil zur Überlassung der Ehewohnung nach Scheidung

Beschluss vom 10. März 2021 – XII ZB 243/20 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehegatte vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht.

OLG Frankfurt: Neue Partnerschaft kein Einfluß auf Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter

Die nichteheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 03.05.2019.weiterlesen ⟶

OLG Hamm: Verwirkung von Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen

Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt. Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und so seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören.

FG Düsseldorf: Kosten für Scheidung steuerlich absetzbar

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2014 (3 K 2493/12 E) entschieden, dass Scheidungskosten als zwangsläufig gelten und deshalb als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden können. Der 3. Senat stellt sich damit explizit gegen den 13. Senats des FG Düsseldorf, welcher mit Urteil vom 11.2.2014 (Az.: 13 Kweiterlesen ⟶