Urteil: Gemeinsame elterliche Sorge auch gegen Wille des Kindes

Leitsatz: Die elterliche Sorge kann gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein, wenn eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Übrigen gegeben ist. Sachverhalt: Die Beteiligten sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines 13jährigen Kindes. Die Mutter begehrt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge. Zwischen dem Kind und dem Antragsgegnerweiterlesen ⟶

Gesetzesänderung zum Sorgerecht für ledige Väter seit 19.05.2013 in Kraft

Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19. Mai 2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz wirdweiterlesen ⟶

Neues Gesetz: Bessere Chancen beim Sorgerecht für unverheiratete Väter

Zu dem am 05.07.2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

OLG Urteil zum gemeinsamen Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes (10 UF 171/11)

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für dasweiterlesen ⟶

Neues BGH Urteil zum Aufenthaltsbestimmungsrecht (XII ZB 407/10)

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.

OLG Koblenz: Wechselmodell kann Kinder belasten

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem familienrechtlichen Umgangsverfahren entschieden, dass ein sogenanntes Betreuungs-Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraussetzt, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das Modell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und es keine Stabilität erfahren kann.