Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.
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Umgangsrecht – Mehr Rechte für biologische Väter
Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
OLG Hamm: Kein Anspruch auf „Umgangsrecht“ mit dem Familienhund
Der 10. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften bei dem anderen Ehegatten lebenden Hund zusteht.
OLG Koblenz: Wechselmodell kann Kinder belasten
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem familienrechtlichen Umgangsverfahren entschieden, dass ein sogenanntes Betreuungs-Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraussetzt, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das Modell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und es keine Stabilität erfahren kann.
OLG Brandenburg: Kein Vorrang des Vaters bei der Betreuung anstatt Kinderkrippe
OLG Brandenburg: Beschluss vom 9.3.2009 (10 UF 204/08). Das OLG Brandenburg urteilte: Der Besuch einer Kinderkrippe schadet nicht dem Kindeswohl.
Das Münchner Modell
Um zugunsten der Kinder ein schnelles Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu ermöglichen, haben das Familiengericht München, die Anwaltschaft, das Jugendamt und die Sozialbürgerhäuser, die Beratungsstellen, Sachverständige und Verfahrenspfleger ein Modell entwickelt, dessen Ziel die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist – das Münchener Modell.