Umgangsrecht – Mehr Rechte für biologische Väter

Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

OLG Koblenz: Wechselmodell kann Kinder belasten

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem familienrechtlichen Umgangsverfahren entschieden, dass ein sogenanntes Betreuungs-Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraussetzt, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das Modell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und es keine Stabilität erfahren kann.

Das Münchner Modell

Um zugunsten der Kinder ein schnelles Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu ermöglichen, haben das Familiengericht München, die Anwaltschaft, das Jugendamt und die Sozialbürgerhäuser, die Beratungsstellen, Sachverständige und Verfahrenspfleger ein Modell entwickelt, dessen Ziel die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist – das Münchener Modell.