Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.