Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.
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BVerfG Urteil zur Anrechung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt (1 BvR 932/10)
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.