Mit Urteil vom 29.07.2015 hat der BGH entschieden, dass nach erfolgreichen Widerspruch und Rückabwicklung einer Lebensversicherung der Versicherungsträger Abschluss- und Verwaltungskosten nicht einbehalten darf. Dies ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil des BGH. Für abgeschlossene Verträge in den Jahren bis 31.12.2007 sollten Sie daher prüfen lassen, ob für Sie eine Rückabwicklung in Frage kommt und obweiterlesen ⟶