Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.
ANWÄLTE FÜR FAMILIENRECHT | MÜNCHEN
Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.