Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.
Ab 01.01.2008 muss gemäß § 1585c BGB n.F. eine Vereinbarung, welche den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung regelt, notariell beurkundet werden um rechtlich wirksam zu sein. Eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt und die gerichtliche Protokollierung im Scheidungstermin ist jedoch ausreichend. In diesem Fall ist eine weitere Beurkundung durch einen Notar nicht notwendig.
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