Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf – unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau – als sein Einzeltestament gelten lassen wollte.
Kategorie: Erbrecht
OLG München zum unwirksamen Ehegattentestament – Umdeutung möglich?
Unwirksames Ehegattentestament – Umdeutung in wirksames Einzeltestament? Ein nur von einem Ehegatten unterschriebenes, gemeinschaftliches Testament ist unwirksam. Es kann nur dann in ein wirksames Einzeltestament des unterzeichnenden Ehegatten umgedeutet werden, wenn feststeht, dass seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten soll, so das OLG München in seinem Urteil vom 23.4.2014. (OLG München,weiterlesen ⟶
BGH: Das Erbrecht nichtehelicher Kinder – Urteil vom 26.10.2011 (IV ZR 150/10)
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
Gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder
Zu dem vom Deutschen Bundestag gestern am späten Abend beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Reform des Erbrechts 2010
Der Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten.