Zum 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Regelsätze bleiben gleich, nachdem die Sätze vor einem Jahr um rund 13 % angehoben wurden. Das Existenzminimum (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen um € 50 erhöht. Im Ergebnis bleiben damit i.d.R. den Vätern als Unterhaltszahler mehr Geld in der Tasche. 

Im Einzelnen:

  • Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
    – gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
    – gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
    der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
    beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen unverändert  monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen statt 900 EUR nun monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.
     
  • Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, erhöht sich auf
    mindestens monatlich 1.150 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
     
  • Bei der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern steigt das Existenzminimum sogar um 100 Euro auf 1500 EUR.
     
  • Studenten mit eigenem Haushalt, haben künftig Anspruch auf 670 EUR (bisher  640 EUR ) pro Monat inklusive Wohnkosten.
     

Hier können Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2011 als PDF herunterladen: Duesseldorfer_Tabelle_2011

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Ein Gedanke zu “Neue Düsseldorfer Tabelle 2011: Nullrunde für Scheidungskinder – Mehr Geld für Unterhaltszahler”

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