Um zugunsten der Kinder ein schnelles Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu ermöglichen, haben das Familiengericht München, die Anwaltschaft, das Jugendamt und die Sozialbürgerhäuser, die Beratungsstellen, Sachverständige und Verfahrenspfleger ein Modell entwickelt, dessen Ziel die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder ist – das Münchener Modell.

 

Den Kindern zuliebe ein beschleunigtes Verfahren bei Sorge – und Umgangsstreitigkeiten.

Fast jede dritte Ehe scheitert und getrennt wird sich nicht immer einvernehmlich. Sind Kinder vorhanden, werden viele der Konflikte auf deren Rücken ausgetragen. Die Frage, wer die Kinder bekommt und wie oft man sie sehen kann wird zum Druckmittel und als Gelegenheit zur Rache in den Auseinandersetzungen. Während bislang ein Termin in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren oftmals erst nach sechs Monaten stattfinden konnte, soll nunmehr auf Grund des neuen einvernehmlichen und unbürokratischen Verfahrens nach Eingang des Antrags des Anwalts innerhalb von vier Wochen der erste Termin bei Gericht durchgeführt werden. Dabei wird in dem Antrag bewusst auf Stimmungsmache verzichtet, der Sachverhalt und der Antrag werden nur kurz dargestellt.

Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter nimmt, soweit noch nicht geschehen, Kontakt zu der Familie auf, führt mit ihnen Gespräche und vermittelt, soweit möglich und erforderlich, bereits einen ersten Termin in der örtlichen Beratungsstelle. Im Termin vor Gericht wird dann mündlich darüber berichtet, zu welchen Ergebnissen die Elterngespräche führten und wie die Situation eingeschätzt wird. Absolutes Ziel ist es, bereits im ersten Gerichtstermin eine Regelung zwischen den Parteien zu finden. Gelingt dies nicht, erhalten die Eltern die Auflage, sich zur Beratung zu begeben. Gelingt es in der Beratung eine Lösung zu finden, ist das Verfahren beendet. Ansonsten wird das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.

 

„Wir sind jetzt in der Probephase, aber einzelne, bereits durchgeführte Verfahren haben gezeigt, dass es funktionieren kann“,

 

so Gerhard Zierl, Präsident des AG München.

„Wichtig ist allerdings, dass die Beratungsstellen personell so ausgestattet werden, dass sie zeitnah reagieren können. Wir müssen die Eltern sofort nach dem Termin dorthin schicken können. Denn die Kindern brauchen ein schnelles Ende der Streitigkeiten, um die bislang oftmals lang andauernden Kontaktabbrüche zu vermeiden.“

Das Münchner Modell ist ein im Vorgriff auf die geplante FGG-Reform beschleunigtes Verfahren in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten (vergleichbar der Cochemer Praxis oder dem Ebersberger Modell). Ziel ist, die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder zu stärken. Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit des Familiengerichts, der Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Beratungsstellen, Sachverständigen und Verfahrenspfleger, die den Eltern gemeinsam helfen, einvernehmliche kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Wo dies nicht gelingt, werden die Eltern im Anschluss an die mündliche Verhandlung in einer gemeinsamen Beratung hierbei unterstützt. Gerichtliche Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen sollen künftig die Ausnahme sein.

 

Das Münchner Modell beim Münchner Anwaltsverein

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