Category : Allgemein Scheidungaktuell
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Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit Urteil vom 18. Mai 2017 VI R 9/16 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2014 (3 K 2493/12 E) entschieden, dass Scheidungskosten als zwangsläufig gelten und deshalb als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden können. Der 3. Senat stellt sich damit explizit gegen den 13. Senats des FG Düsseldorf, welcher mit Urteil vom 11.2.2014 (Az.: 13 K
Die Rentenversicherung ist jedenfalls nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 01.09.2009 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den Versorgungsausgleich bewirkten Pensionskürzung beantragen kann.
Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichpflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 – XII ZR 125/12 Link zur Urteil im Volltext
Ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht dann nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.
Stiftung Warentest über die Mogelpackung "Onlinescheidung": www.test.de/Interview-Onlinetrennung-lohnt-nicht-4333954-4335831/ www.test.de/steuern-recht/meldungen/Internet-Scheidung-Nur-selten-guenstiger-1447562-2447562/
Das Thema „Scheidungstourismus“ hatte vergangenes Jahr die Gemüter erregt. Hinter diesem etwas schillernden Begriff verbirgt sich zuweilen die Vorstellung, im Ausland könne man sich schneller und einfacher scheiden lassen. Wer so denkt, kann irren.
Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein von der Familie des Bräutigams an den Vater der Braut gezahltes sogenanntes „Brautgeld“ zurückgezahlt werden muss.
Zu dem erstmalig im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit gefassten Beschluss des EU-Justizministerrats, binationale Scheidungen zu erleichtern, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Onlinescheidungen sind nicht zu empfehlen: http://www.familienrecht-muenchen.info/onlinescheidung/ TV Beitrag zum Thema "Onlinescheidungen": http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/fernsehbeitraege-alt/2010-05-11-online-scheidung