BGH Urteil vom 05.11.2008: Benachteiligung des Ehemannes durch Ehevertrag
6. Januar, 2009
Mit Urteil vom 05.11.2008 (XII ZR 157/06) hat der BGH entschieden, dass ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes sittenwidrig und damit nichtig ist. In der bisherigen Rechtsprechung ging es um Eheverträge, welche die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten.


Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.